Böcker AK 48- Autokran wynajem
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- Możliwa dostawa i odbiór
Details
Böcker AK 48- Autokran
Der Böcker AK 48 aus unserem Mietpark ist ein leistungsstarker und vielseitig einsetzbarer LKW-Autokran für anspruchsvolle Hebearbeiten auf Baustellen, bei Montagearbeiten sowie im Dach- und Holzbau. Mit einer maximalen Ausfahrlänge von 49 m, hohen Reichweiten und einer maximalen Nutzlast von 3.000 kg bietet der AK 48 eine leistungsstarke Kombination aus Höhe, Reichweite und Tragkraft.
Unser Mietgerät ist mit einem reinen Dieselantrieb über den Nebenantrieb des LKW (PTO) ausgestattet. Es handelt sich bei unserem AK 48 nicht um die Elektro- oder Hybridversion.
Eine der großen Stärken des Böcker AK 48 ist seine Kombination aus Reichweite und Tragkraft. Im Kranbetrieb erreicht der Autokran beispielsweise mit 1.000 kg Last eine seitliche Reichweite von bis zu 28,50 m. Mit 500 kg sind sogar bis zu 32,80 m Reichweite möglich.
Damit eignet sich der AK 48 besonders für Einsätze, bei denen Lasten über Gebäude, Vorgärten, Garagen oder andere Hindernisse hinweg gehoben werden müssen.
Mit einer Hakengeschwindigkeit von bis zu 60 m/min ist der Böcker AK 48 auf einen schnellen Materialumschlag ausgelegt. Das leistungsfähige Hydrauliksystem ermöglicht einen zügigen Aufbau und schnelle Arbeitsbewegungen.
Der endlose Schwenkbereich ermöglicht zudem ein flexibles Arbeiten rund um das Fahrzeug, ohne den Kran ständig neu positionieren zu müssen.
Auch bei eingeschränkten Platzverhältnissen bietet der AK 48 flexible Aufstellmöglichkeiten. Die minimale Abstützfläche beträgt 6,31 × 2,35 m. Bei vollständig ausgefahrener Abstützung beträgt die maximale Breite 6,10 m.
Durch die variable Abstützung kann der Autokran – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und dem erforderlichen Arbeitsbereich – auch auf Baustellen eingesetzt werden, auf denen nur begrenzt Platz zur Verfügung steht.
Korbbetrieb möglich
Technische Daten – Böcker AK 48
| Technisches Merkmal | Böcker AK 48 |
|---|---|
| Antrieb unseres Mietgerätes | Dieselantrieb / Diesel-Nebenantrieb (PTO) |
| Maximale Nutzlast | 3.000 kg |
| Maximale Ausfahrlänge | 49,00 m |
| Arbeitshöhe bis zum Ausleger | 34,70 m |
| Hydraulisch ausfahrbarer Ausleger | 6,30 – 14,40 m |
| Auslegernutzlast | bis 3.000 kg / bei voller Ausladung bis 1.000 kg |
| Teleskoparmwinkel | 90° |
| Auslegerwinkel | bis 180° |
| Schwenkbereich | endlos |
| Hakengeschwindigkeit | bis 60 m/min |
| Minimale Abstützfläche L × B | 6,31 × 2,35 m |
| Max. Abstützbreite einseitig | 4,23 m |
| Max. Abstützbreite beidseitig | 6,10 m |
| Fahrzeughöhe | 3,99 m |
| Fahrzeugbreite | 2,55 m |
| Fahrzeuglänge | 10,89 m |
| Zulässiges Gesamtgewicht LKW | 26 t bzw. ausstattungsabhängig 27 t |
| Reichweite bei 500 kg | bis 32,80 m |
| Reichweite bei 1.000 kg | bis 28,50 m |
| Reichweite bei 2.000 kg | bis 19,60 m |
| Reichweite bei 3.000 kg | bis 15,40 m |
W pobliżu: Berlin, Hoppegarten, Bernau bei Berlin, Fürstenwalde/Spree, Schönefeld, Potsdam, Oranienburg, Eberswalde, Falkensee, Seelow
Id produktu portalu wynajmu: 3512007
Technische Daten
| Wysokość robocza | 23.6 m |
| Silnik | Diesel |
| Rad/Kette | Koło |
| mobile_crane_type | Teleskopowy dźwig drogowy |
| Ciężar operacyjny (min/maks) | 7490 Kg |
| producent | Böcker |
| Model | AK 48 |
Niewiążące zapytanie o zakup
Böcker AK 48- Autokran
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Böcker AK 48- Autokran
Der Böcker AK 48 aus unserem Mietpark ist ein leistungsstarker und vielseitig einsetzbarer LKW-Autokran für anspruchsvolle Hebearbeiten auf Baustellen, bei Montagearbeiten sowie im Dach- und Holzbau. Mit einer maximalen Ausfahrlänge von 49 m, hohen Reichweiten und einer maximalen Nutzlast von 3.000 kg bietet der AK 48 eine leistungsstarke Kombination aus Höhe, Reichweite und Tragkraft.
Unser Mietgerät ist mit einem reinen Dieselantrieb über den Nebenantrieb des LKW (PTO) ausgestattet. Es handelt sich bei unserem AK 48 nicht um die Elektro- oder Hybridversion.
Eine der großen Stärken des Böcker AK 48 ist seine Kombination aus Reichweite und Tragkraft. Im Kranbetrieb erreicht der Autokran beispielsweise mit 1.000 kg Last eine seitliche Reichweite von bis zu 28,50 m. Mit 500 kg sind sogar bis zu 32,80 m Reichweite möglich.
Damit eignet sich der AK 48 besonders für Einsätze, bei denen Lasten über Gebäude, Vorgärten, Garagen oder andere Hindernisse hinweg gehoben werden müssen.
Mit einer Hakengeschwindigkeit von bis zu 60 m/min ist der Böcker AK 48 auf einen schnellen Materialumschlag ausgelegt. Das leistungsfähige Hydrauliksystem ermöglicht einen zügigen Aufbau und schnelle Arbeitsbewegungen.
Der endlose Schwenkbereich ermöglicht zudem ein flexibles Arbeiten rund um das Fahrzeug, ohne den Kran ständig neu positionieren zu müssen.
Auch bei eingeschränkten Platzverhältnissen bietet der AK 48 flexible Aufstellmöglichkeiten. Die minimale Abstützfläche beträgt 6,31 × 2,35 m. Bei vollständig ausgefahrener Abstützung beträgt die maximale Breite 6,10 m.
Durch die variable Abstützung kann der Autokran – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und dem erforderlichen Arbeitsbereich – auch auf Baustellen eingesetzt werden, auf denen nur begrenzt Platz zur Verfügung steht.
Korbbetrieb möglich
Technische Daten – Böcker AK 48
| Technisches Merkmal | Böcker AK 48 |
|---|---|
| Antrieb unseres Mietgerätes | Dieselantrieb / Diesel-Nebenantrieb (PTO) |
| Maximale Nutzlast | 3.000 kg |
| Maximale Ausfahrlänge | 49,00 m |
| Arbeitshöhe bis zum Ausleger | 34,70 m |
| Hydraulisch ausfahrbarer Ausleger | 6,30 – 14,40 m |
| Auslegernutzlast | bis 3.000 kg / bei voller Ausladung bis 1.000 kg |
| Teleskoparmwinkel | 90° |
| Auslegerwinkel | bis 180° |
| Schwenkbereich | endlos |
| Hakengeschwindigkeit | bis 60 m/min |
| Minimale Abstützfläche L × B | 6,31 × 2,35 m |
| Max. Abstützbreite einseitig | 4,23 m |
| Max. Abstützbreite beidseitig | 6,10 m |
| Fahrzeughöhe | 3,99 m |
| Fahrzeugbreite | 2,55 m |
| Fahrzeuglänge | 10,89 m |
| Zulässiges Gesamtgewicht LKW | 26 t bzw. ausstattungsabhängig 27 t |
| Reichweite bei 500 kg | bis 32,80 m |
| Reichweite bei 1.000 kg | bis 28,50 m |
| Reichweite bei 2.000 kg | bis 19,60 m |
| Reichweite bei 3.000 kg | bis 15,40 m |
W pobliżu: Berlin, Hoppegarten, Bernau bei Berlin, Fürstenwalde/Spree, Schönefeld, Potsdam, Oranienburg, Eberswalde, Falkensee, Seelow
Id produktu portalu wynajmu: 3512007
Dane techniczne
| Wysokość robocza | 23.6 m |
| Silnik | Diesel |
| Rad/Kette | Koło |
| mobile_crane_type | Teleskopowy dźwig drogowy |
| Ciężar operacyjny (min/maks) | 7490 Kg |
| producent | Böcker |
| Model | AK 48 |
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Warunki wynajmu
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Für die Vermietung von Baumaschinen und Geräten der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Mieter deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen beiden Parteien an.
1.2. Die Folgen von Unstimmigkeiten, welche sich bei mündlichen oder telefonisch erteilten Aufträgen ergeben können, hat der Mieter zu vertreten.
1.3. Individuelle Vereinbarungen (z.B. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen) erfordern zwingend die Textform (z.B. e-Mail) in Form eines Vertrages oder alternativ die schriftliche Bestätigung durch Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH.
2. Angebot / Vertragsschluss
2.1. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vom Vermieter erklärt wurde.
2.2. Der Vertragsschluss kommt erst durch eine Auftragsbestätigung (oder Miet-Lieferschein) von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH oder durch die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter zustande.
2.3. Das jeweilige Angebot bzw. der jeweilige Auftrag enthält keine Reparaturkosten. Sollte eine Reparatur nach der Miete notwendig sein, wird diese gesondert an den Mieter berechnet.
3. Übergabe / Rückgabe des Mietgerätes / Mängel
3.1 Die Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH verpflichtet sich, dem Mieter ein verkehrssicheres und betriebsfähiges Mietgerät bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen.
3.2. Sollte das vereinbarte Gerät für die Miete nicht mietfähig sein, ist Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH dazu berechtigt, ein funktionelles gleichwertiges Mietgerät dem Mieter zu überlassen.
3.3. Der Mieter ist dazu verpflichtet den einwandfreien Zustand des Gerätes und das dazugehörige Zubehör im Übergabeprotokoll zu Bestätigen.
3.4. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH anzuzeigen. Der Mieter hat der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH Gelegenheit zu geben, die von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu vertretenden Mängel zu beseitigen.
3.5. Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, am Servicestützpunkt bei Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik, Industriestraße 5, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf.
4. Miete
4.1. Die Mietzeit ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Eine vom Mieter beabsichtigte, von der Vereinbarung abweichende Verlängerung der Mietzeit ist der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Mietzeit mitzuteilen.
4.2. Der Mietzins wird für die Zeit der vereinbarten Miete berechnet. Wird die Mietsache nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, erfolgt die Berechnung des Mietzinses bis zum Zeitpunkt der Rückgabe. Der Mietzins ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
4.3. Der Berechnung des Mietzinses liegt eine Schicht von bis zu acht Stunden an Arbeitstagen (Mo.-Fr.) zugrunde. Eine längere arbeitstägliche Nutzung, sowie die Nutzung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH gestattet.
4.4. Der Mieter sorgt dafür, dass das Gerät nur für seine Bestimmung gemäß genutzt wird und die Bedienung des Gerätes nur durch geeignete, erfahrene Fachkräfte entsprechend der VBG 14/VBG 35 erfolgt.
4.5. Das Mietgerät ist gegen Diebstahl sowie Witterungseinflüsse vom Mieter zu schützen.
4.6. Alle Maschinen sind über eine Maschinenbruchversicherung abgesichert. Die Selbstbeteiligung bei einem Diebstahl oder bei Beschädigung des Gerätes beträgt 1.500,00 € die der Mieter zu tragen hat. Der Vermieter behält sich vor, die Selbstbeteiligung anzupassen.
4.7. Eine Weitervermietung der Mietsache an Dritte ist nur mit Zustimmung der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zulässig. Unabhängig vom Vorliegen einer Zustimmung tritt der Mieter sämtliche Forderungen aus einer Weitervermietung gegenüber Dritten an die Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH ab.
5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den jeweiligen Rechnungsbetrag verfügen können, das heißt, wenn die Überweisung auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
5.3. Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH akzeptiert Zahlungen in bar, per girocard (ehemals ec-Karte), SEPA-Firmenlastschrift und per Überweisung. Sollte eine Kaution vor Beginn der Miete hinterlegt worden sein, werden nach Ablauf der Miete etwaig offene Forderungen mit der Kaution verrechnet.
5.4. Soweit nicht anders vereinbart ist die Miete und die voraussichtlichen Nebenkosten der Miete sofort fällig und im Voraus zu zahlen.
5.5. Sollten weitere Nebenkosten entstanden sein - was erst nach Kontrolle der Miete ersichtlich wird - darf Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH diese nach Ablauf der Mietzeit gesondert berechnen.
5.6. Alle Preisangaben netto zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.7. Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH ist berechtigt die Rechnungslegung an die DV Deutsche Verrechnungsstelle GmbH zu übergeben.
6. Zahlungsverzug, Verzugszinsen
6.1. Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunftei Creditreform Boniversum bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen.
Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG-neu finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
6.2. Hat der Mieter offene Verbindlichkeiten gegenüber Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH nicht fristgerecht beglichen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag zu kündigen und das Mietgerät herauszuverlangen. Für den Mieter besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
6.3. Des Weiteren darf Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückhalten.
6.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH berechtigt, dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Die Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden).
7. Pflichten des Mieters in besonderen Fällen
7.1. Der Einsatz des Mietgegenstandes ist nur innerhalb Deutschlands gestattet.
7.2. Die Benutzung des Mietobjektes durch Dritte ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat vor Nutzung des Mietobjektes durch Dritte das schriftliche Einverständnis des Vermieters einzuholen. Der Vertragspartner (Mieter) hat Dritte in dem Maße und Umfang über die Mietbedingungen zu informieren, wie er selbst durch den Vermieter informiert wurde. In jedem Fall haftet der Mieter bei Nutzung des Mietobjektes durch Dritte für sämtliche Schäden sowie bei Diebstahl.
7.3. Bei einem Verstoß gegen die o.g. Pflichten ist der Mieter für die daraus entstehenden Schäden des Vermieters ersatzpflichtig.
8. Verlust des Mietgerätes / Mietgegenstandes
8.1. Ein Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes ist unverzüglich der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu melden und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
8.2. Bei Diebstahl des Mietgegenstandes hat der Mieter die Selbstbeteiligung der Maschinenbruchversicherung an Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu leisten. Dabei variiert die Höhe der Selbstbeteiligung zwischen 1.500 € und 3.500 €, da diese sich nach dem jeweiligen Mietgegenstand richtet.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart, sowie für Zahlungen ist Fredersdorf-Vogelsdorf.
9.2. Gerichtsstand ist Strausberg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt. In jedem Fall können wir den Käufer auch an seinem Sitz verklagen.
9.3. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der fehlerhaften Bestimmung tritt eine wirksame Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Zweck der fehler- haften Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 21.10.2022
Reinigung nach Zeitaufwand bei grober Verschmutzung, Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung 3.500,00 €. Das Gerät wird im einwandfreien Zustand übergeben. Für die Einweisung in die Bedienung des Gerätes muss ein Mitarbeiter Ihrer Firma vor Ort sein, der im Anschluss zum Maschinenführer ernannt wird. Kann keine Einweisung stattfinden, kann das Mietgerät nicht zur Nutzung freigegeben werden.
Die Sicherung des Aufzuges am Gebäude bzw. am Gerüst und alle behördlichen Genehmigungen für die Stellung des Gerätes am Standort obliegt dem Mieter. Gestellungsfreigabe durch den Mieter wird erteilt.
Bei Mieten ab 1 Woche erwarten wir bei einer Mietverlängerung eine Information eine Woche vorab. Bei Zuwiederhadlung fällt eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € an. Fremdkosten, die durch die Verlängerung entstehen, trägt der Kunde.
Rechnungskürzungen ohne vorherige Absprache werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt.
Freimeldungen müssen schriftlich durch den Kunden erfolgen und gelten als Nachweis. Das Mietgerät muss zu dem Zeitpunkt der Freimeldung zugänglich sein. Ansonsten verlängert sich die Mietzeit dementsprechend.
Da eine ausführliche Prüfung des Krans auf der Baustelle nicht möglich ist, wird der Kran erst nach der Abholung am Servicestützpunkt einer ausführlichen Überprüfung unterzogen. Daher behalten wir uns vor bis zu 24 Stunden nach der Abholung Fehler und Schäden anzuzeigen
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Warunki wynajmu
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Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Für die Vermietung von Baumaschinen und Geräten der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Mieter deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen beiden Parteien an.
1.2. Die Folgen von Unstimmigkeiten, welche sich bei mündlichen oder telefonisch erteilten Aufträgen ergeben können, hat der Mieter zu vertreten.
1.3. Individuelle Vereinbarungen (z.B. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen) erfordern zwingend die Textform (z.B. e-Mail) in Form eines Vertrages oder alternativ die schriftliche Bestätigung durch Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH.
2. Angebot / Vertragsschluss
2.1. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vom Vermieter erklärt wurde.
2.2. Der Vertragsschluss kommt erst durch eine Auftragsbestätigung (oder Miet-Lieferschein) von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH oder durch die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter zustande.
2.3. Das jeweilige Angebot bzw. der jeweilige Auftrag enthält keine Reparaturkosten. Sollte eine Reparatur nach der Miete notwendig sein, wird diese gesondert an den Mieter berechnet.
3. Übergabe / Rückgabe des Mietgerätes / Mängel
3.1 Die Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH verpflichtet sich, dem Mieter ein verkehrssicheres und betriebsfähiges Mietgerät bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen.
3.2. Sollte das vereinbarte Gerät für die Miete nicht mietfähig sein, ist Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH dazu berechtigt, ein funktionelles gleichwertiges Mietgerät dem Mieter zu überlassen.
3.3. Der Mieter ist dazu verpflichtet den einwandfreien Zustand des Gerätes und das dazugehörige Zubehör im Übergabeprotokoll zu Bestätigen.
3.4. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH anzuzeigen. Der Mieter hat der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH Gelegenheit zu geben, die von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu vertretenden Mängel zu beseitigen.
3.5. Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, am Servicestützpunkt bei Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik, Industriestraße 5, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf.
4. Miete
4.1. Die Mietzeit ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Eine vom Mieter beabsichtigte, von der Vereinbarung abweichende Verlängerung der Mietzeit ist der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Mietzeit mitzuteilen.
4.2. Der Mietzins wird für die Zeit der vereinbarten Miete berechnet. Wird die Mietsache nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, erfolgt die Berechnung des Mietzinses bis zum Zeitpunkt der Rückgabe. Der Mietzins ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
4.3. Der Berechnung des Mietzinses liegt eine Schicht von bis zu acht Stunden an Arbeitstagen (Mo.-Fr.) zugrunde. Eine längere arbeitstägliche Nutzung, sowie die Nutzung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH gestattet.
4.4. Der Mieter sorgt dafür, dass das Gerät nur für seine Bestimmung gemäß genutzt wird und die Bedienung des Gerätes nur durch geeignete, erfahrene Fachkräfte entsprechend der VBG 14/VBG 35 erfolgt.
4.5. Das Mietgerät ist gegen Diebstahl sowie Witterungseinflüsse vom Mieter zu schützen.
4.6. Alle Maschinen sind über eine Maschinenbruchversicherung abgesichert. Die Selbstbeteiligung bei einem Diebstahl oder bei Beschädigung des Gerätes beträgt 1.500,00 € die der Mieter zu tragen hat. Der Vermieter behält sich vor, die Selbstbeteiligung anzupassen.
4.7. Eine Weitervermietung der Mietsache an Dritte ist nur mit Zustimmung der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zulässig. Unabhängig vom Vorliegen einer Zustimmung tritt der Mieter sämtliche Forderungen aus einer Weitervermietung gegenüber Dritten an die Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH ab.
5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den jeweiligen Rechnungsbetrag verfügen können, das heißt, wenn die Überweisung auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
5.3. Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH akzeptiert Zahlungen in bar, per girocard (ehemals ec-Karte), SEPA-Firmenlastschrift und per Überweisung. Sollte eine Kaution vor Beginn der Miete hinterlegt worden sein, werden nach Ablauf der Miete etwaig offene Forderungen mit der Kaution verrechnet.
5.4. Soweit nicht anders vereinbart ist die Miete und die voraussichtlichen Nebenkosten der Miete sofort fällig und im Voraus zu zahlen.
5.5. Sollten weitere Nebenkosten entstanden sein - was erst nach Kontrolle der Miete ersichtlich wird - darf Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH diese nach Ablauf der Mietzeit gesondert berechnen.
5.6. Alle Preisangaben netto zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.7. Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH ist berechtigt die Rechnungslegung an die DV Deutsche Verrechnungsstelle GmbH zu übergeben.
6. Zahlungsverzug, Verzugszinsen
6.1. Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunftei Creditreform Boniversum bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen.
Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG-neu finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
6.2. Hat der Mieter offene Verbindlichkeiten gegenüber Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH nicht fristgerecht beglichen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag zu kündigen und das Mietgerät herauszuverlangen. Für den Mieter besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
6.3. Des Weiteren darf Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückhalten.
6.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH berechtigt, dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Die Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden).
7. Pflichten des Mieters in besonderen Fällen
7.1. Der Einsatz des Mietgegenstandes ist nur innerhalb Deutschlands gestattet.
7.2. Die Benutzung des Mietobjektes durch Dritte ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat vor Nutzung des Mietobjektes durch Dritte das schriftliche Einverständnis des Vermieters einzuholen. Der Vertragspartner (Mieter) hat Dritte in dem Maße und Umfang über die Mietbedingungen zu informieren, wie er selbst durch den Vermieter informiert wurde. In jedem Fall haftet der Mieter bei Nutzung des Mietobjektes durch Dritte für sämtliche Schäden sowie bei Diebstahl.
7.3. Bei einem Verstoß gegen die o.g. Pflichten ist der Mieter für die daraus entstehenden Schäden des Vermieters ersatzpflichtig.
8. Verlust des Mietgerätes / Mietgegenstandes
8.1. Ein Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes ist unverzüglich der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu melden und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
8.2. Bei Diebstahl des Mietgegenstandes hat der Mieter die Selbstbeteiligung der Maschinenbruchversicherung an Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu leisten. Dabei variiert die Höhe der Selbstbeteiligung zwischen 1.500 € und 3.500 €, da diese sich nach dem jeweiligen Mietgegenstand richtet.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart, sowie für Zahlungen ist Fredersdorf-Vogelsdorf.
9.2. Gerichtsstand ist Strausberg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt. In jedem Fall können wir den Käufer auch an seinem Sitz verklagen.
9.3. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der fehlerhaften Bestimmung tritt eine wirksame Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Zweck der fehler- haften Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 21.10.2022
Reinigung nach Zeitaufwand bei grober Verschmutzung, Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung 3.500,00 €. Das Gerät wird im einwandfreien Zustand übergeben. Für die Einweisung in die Bedienung des Gerätes muss ein Mitarbeiter Ihrer Firma vor Ort sein, der im Anschluss zum Maschinenführer ernannt wird. Kann keine Einweisung stattfinden, kann das Mietgerät nicht zur Nutzung freigegeben werden.
Die Sicherung des Aufzuges am Gebäude bzw. am Gerüst und alle behördlichen Genehmigungen für die Stellung des Gerätes am Standort obliegt dem Mieter. Gestellungsfreigabe durch den Mieter wird erteilt.
Bei Mieten ab 1 Woche erwarten wir bei einer Mietverlängerung eine Information eine Woche vorab. Bei Zuwiederhadlung fällt eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € an. Fremdkosten, die durch die Verlängerung entstehen, trägt der Kunde.
Rechnungskürzungen ohne vorherige Absprache werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt.
Freimeldungen müssen schriftlich durch den Kunden erfolgen und gelten als Nachweis. Das Mietgerät muss zu dem Zeitpunkt der Freimeldung zugänglich sein. Ansonsten verlängert sich die Mietzeit dementsprechend.
Da eine ausführliche Prüfung des Krans auf der Baustelle nicht möglich ist, wird der Kran erst nach der Abholung am Servicestützpunkt einer ausführlichen Überprüfung unterzogen. Daher behalten wir uns vor bis zu 24 Stunden nach der Abholung Fehler und Schäden anzuzeigen
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