GEDA 500 Z/ZP Bühne A, C oder SL - Zahnstangenaufzug / Personentransport & Materialtransport mieten
- Keine Vermietung an Privatkunden
- Lieferung und Abholung möglich
Details
GEDA 500 Z/ZP Bühne A, C oder SL – Zahnstangenaufzug für Personen- und Materialtransport
Der GEDA 500 Z/ZP ist ein vielseitiger Zahnstangenaufzug für den professionellen Baustelleneinsatz. Er kombiniert einen leistungsfähigen Materialaufzug mit einer Transportbühne für Personen und Material und eignet sich damit besonders für Gerüstbau, Fassadenarbeiten, Sanierungen, Neubauten und umfangreiche Montagearbeiten.
Durch die getrennten Betriebsarten kann der GEDA 500 Z/ZP sowohl für den reinen Materialtransport als auch für die Beförderung von Personen und Lasten eingesetzt werden. Die Tragfähigkeit beträgt im Materialbetrieb bis zu 850 kg, im Personenbetrieb können bis zu 5 Personen beziehungsweise maximal 500 kg transportiert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 100 m.
Mit einer Hubgeschwindigkeit von bis zu 24 m/min ermöglicht der GEDA 500 Z/ZP einen schnellen vertikalen Transport und verbessert dadurch die Baustellenlogistik erheblich. Angetrieben wird der Zahnstangenaufzug elektrisch über einen 400-V-Drehstromanschluss mit 16 A. Als Mastsystem kommt der bewährte GEDA UNI-X-MAST zum Einsatz.
Drei Bühnenvarianten in unserem Mietpark
In unserem Mietpark stehen Ihnen die Bühnenvarianten A, C und SL zur Verfügung. Damit lässt sich der Zahnstangenaufzug optimal an unterschiedliche Baustellen- und Transportanforderungen anpassen.
Bühne A – kompakte Standardbühne
Die Bühne A eignet sich hervorragend für die klassischen Transportaufgaben auf der Baustelle. Die Plattform misst ca. 1,40 × 1,60 m und verfügt über eine Beladerampe sowie eine Entladeklappe. Damit lassen sich Baumaterialien, Werkzeuge, Gerüstteile und andere Lasten komfortabel transportieren.
Bühne C – flexibel durch zwei Belademöglichkeiten
Die Bühne C besitzt ebenfalls eine Plattformgröße von ca. 1,40 × 1,60 m, bietet jedoch zusätzliche Flexibilität durch zwei Beladerampen und eine Entladeklappe. Dadurch kann die Bühne abhängig von der Baustellensituation von verschiedenen Seiten be- beziehungsweise entladen werden. Dies erleichtert insbesondere bei engen Platzverhältnissen und unterschiedlichen Zugangswegen die Baustellenlogistik.
Bühne SL – besonders lang für sperrige Materialien
Die Bühne SL verfügt über eine besonders lange Transportplattform von ca. 1,00 × 3,20 m. Sie eignet sich dadurch insbesondere für längere und sperrige Materialien wie Gerüstbauteile, Profile, Rohre, Platten oder andere Bauelemente. GEDA gibt für diese Variante ebenfalls eine Tragfähigkeit von 850 kg Material beziehungsweise 5 Personen / 500 kg und eine Förderhöhe von bis zu 100 m an.
Vorteile des GEDA 500 Z/ZP
Der Zahnstangenaufzug bietet eine hohe Transportleistung bei vergleichsweise geringem Platzbedarf. Besonders auf mehrgeschossigen Baustellen können Materialien und Personen schnell zwischen Bodenstation und den einzelnen Etagen transportiert werden. Dadurch werden Laufwege reduziert und Arbeitsabläufe beschleunigt.
Zu den wesentlichen Vorteilen gehören die hohe Tragfähigkeit, die Förderhöhe von bis zu 100 m, die schnelle Hubgeschwindigkeit sowie die Auswahl unterschiedlicher Bühnenformen. Durch die Varianten A, C und SL können wir den Aufzug passend zum jeweiligen Bauvorhaben konfigurieren.
Der GEDA 500 Z/ZP entspricht laut Hersteller der für Transportbühnen relevanten EN 16719.
Technische Daten GEDA 500 Z/ZP
| Technisches Merkmal | GEDA 500 Z/ZP |
|---|---|
| Gerätetyp | Zahnstangenaufzug / Transportbühne |
| Transportgut | Personen und Material |
| Mastsystem | GEDA UNI-X-MAST |
| Tragfähigkeit Material | bis 850 kg* |
| Tragfähigkeit Personenbetrieb | max. 500 kg |
| Personenzahl | max. 5 Personen |
| Maximale Förderhöhe | 100 m |
| Hubgeschwindigkeit | bis 24 m/min |
| Antrieb | elektrisch |
| Stromanschluss | 400 V / 50 Hz / 16 A träge C abgesichert |
| Antriebsleistung | 3,0 / 6,1 kW |
| Bühnenvarianten bei Groeger | A, C und SL |
| Einsatzbereich | Baustelle, Gerüstbau, Sanierung, Neubau, Fassadenarbeiten |
| Norm | EN 16719 |
In der Nähe von: Berlin, Hoppegarten, Bernau bei Berlin, Fürstenwalde/Spree, Schönefeld, Potsdam, Oranienburg, Eberswalde, Falkensee, Seelow
Rental-Portal Produkt-ID: 3569206
Technische Daten
| Anschlussspannung | 400 V |
| Tragkraft | 850 Kg |
| Arbeitshöhe | 100 m |
| Motor | Elektro |
| Motorleistung KW | 5.5 KW |
| Hersteller | Geda |
| Modell | 500 Z/ZP |
Unverbindliche Kaufanfrage
GEDA 500 Z/ZP Bühne A, C oder SL - Zahnstangenaufzug / Personentransport & Materialtransport
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Details
GEDA 500 Z/ZP Bühne A, C oder SL – Zahnstangenaufzug für Personen- und Materialtransport
Der GEDA 500 Z/ZP ist ein vielseitiger Zahnstangenaufzug für den professionellen Baustelleneinsatz. Er kombiniert einen leistungsfähigen Materialaufzug mit einer Transportbühne für Personen und Material und eignet sich damit besonders für Gerüstbau, Fassadenarbeiten, Sanierungen, Neubauten und umfangreiche Montagearbeiten.
Durch die getrennten Betriebsarten kann der GEDA 500 Z/ZP sowohl für den reinen Materialtransport als auch für die Beförderung von Personen und Lasten eingesetzt werden. Die Tragfähigkeit beträgt im Materialbetrieb bis zu 850 kg, im Personenbetrieb können bis zu 5 Personen beziehungsweise maximal 500 kg transportiert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 100 m.
Mit einer Hubgeschwindigkeit von bis zu 24 m/min ermöglicht der GEDA 500 Z/ZP einen schnellen vertikalen Transport und verbessert dadurch die Baustellenlogistik erheblich. Angetrieben wird der Zahnstangenaufzug elektrisch über einen 400-V-Drehstromanschluss mit 16 A. Als Mastsystem kommt der bewährte GEDA UNI-X-MAST zum Einsatz.
Drei Bühnenvarianten in unserem Mietpark
In unserem Mietpark stehen Ihnen die Bühnenvarianten A, C und SL zur Verfügung. Damit lässt sich der Zahnstangenaufzug optimal an unterschiedliche Baustellen- und Transportanforderungen anpassen.
Bühne A – kompakte Standardbühne
Die Bühne A eignet sich hervorragend für die klassischen Transportaufgaben auf der Baustelle. Die Plattform misst ca. 1,40 × 1,60 m und verfügt über eine Beladerampe sowie eine Entladeklappe. Damit lassen sich Baumaterialien, Werkzeuge, Gerüstteile und andere Lasten komfortabel transportieren.
Bühne C – flexibel durch zwei Belademöglichkeiten
Die Bühne C besitzt ebenfalls eine Plattformgröße von ca. 1,40 × 1,60 m, bietet jedoch zusätzliche Flexibilität durch zwei Beladerampen und eine Entladeklappe. Dadurch kann die Bühne abhängig von der Baustellensituation von verschiedenen Seiten be- beziehungsweise entladen werden. Dies erleichtert insbesondere bei engen Platzverhältnissen und unterschiedlichen Zugangswegen die Baustellenlogistik.
Bühne SL – besonders lang für sperrige Materialien
Die Bühne SL verfügt über eine besonders lange Transportplattform von ca. 1,00 × 3,20 m. Sie eignet sich dadurch insbesondere für längere und sperrige Materialien wie Gerüstbauteile, Profile, Rohre, Platten oder andere Bauelemente. GEDA gibt für diese Variante ebenfalls eine Tragfähigkeit von 850 kg Material beziehungsweise 5 Personen / 500 kg und eine Förderhöhe von bis zu 100 m an.
Vorteile des GEDA 500 Z/ZP
Der Zahnstangenaufzug bietet eine hohe Transportleistung bei vergleichsweise geringem Platzbedarf. Besonders auf mehrgeschossigen Baustellen können Materialien und Personen schnell zwischen Bodenstation und den einzelnen Etagen transportiert werden. Dadurch werden Laufwege reduziert und Arbeitsabläufe beschleunigt.
Zu den wesentlichen Vorteilen gehören die hohe Tragfähigkeit, die Förderhöhe von bis zu 100 m, die schnelle Hubgeschwindigkeit sowie die Auswahl unterschiedlicher Bühnenformen. Durch die Varianten A, C und SL können wir den Aufzug passend zum jeweiligen Bauvorhaben konfigurieren.
Der GEDA 500 Z/ZP entspricht laut Hersteller der für Transportbühnen relevanten EN 16719.
Technische Daten GEDA 500 Z/ZP
| Technisches Merkmal | GEDA 500 Z/ZP |
|---|---|
| Gerätetyp | Zahnstangenaufzug / Transportbühne |
| Transportgut | Personen und Material |
| Mastsystem | GEDA UNI-X-MAST |
| Tragfähigkeit Material | bis 850 kg* |
| Tragfähigkeit Personenbetrieb | max. 500 kg |
| Personenzahl | max. 5 Personen |
| Maximale Förderhöhe | 100 m |
| Hubgeschwindigkeit | bis 24 m/min |
| Antrieb | elektrisch |
| Stromanschluss | 400 V / 50 Hz / 16 A träge C abgesichert |
| Antriebsleistung | 3,0 / 6,1 kW |
| Bühnenvarianten bei Groeger | A, C und SL |
| Einsatzbereich | Baustelle, Gerüstbau, Sanierung, Neubau, Fassadenarbeiten |
| Norm | EN 16719 |
In der Nähe von: Berlin, Hoppegarten, Bernau bei Berlin, Fürstenwalde/Spree, Schönefeld, Potsdam, Oranienburg, Eberswalde, Falkensee, Seelow
Rental-Portal Produkt-ID: 3569206
Technische Daten
| Anschlussspannung | 400 V |
| Tragkraft | 850 Kg |
| Arbeitshöhe | 100 m |
| Motor | Elektro |
| Motorleistung KW | 5.5 KW |
| Hersteller | Geda |
| Modell | 500 Z/ZP |
Datenblätter & Downloads
Mietbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Für die Vermietung von Baumaschinen und Geräten der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Mieter deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen beiden Parteien an.
1.2. Die Folgen von Unstimmigkeiten, welche sich bei mündlichen oder telefonisch erteilten Aufträgen ergeben können, hat der Mieter zu vertreten.
1.3. Individuelle Vereinbarungen (z.B. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen) erfordern zwingend die Textform (z.B. e-Mail) in Form eines Vertrages oder alternativ die schriftliche Bestätigung durch Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH.
2. Angebot / Vertragsschluss
2.1. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vom Vermieter erklärt wurde.
2.2. Der Vertragsschluss kommt erst durch eine Auftragsbestätigung (oder Miet-Lieferschein) von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH oder durch die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter zustande.
2.3. Das jeweilige Angebot bzw. der jeweilige Auftrag enthält keine Reparaturkosten. Sollte eine Reparatur nach der Miete notwendig sein, wird diese gesondert an den Mieter berechnet.
3. Übergabe / Rückgabe des Mietgerätes / Mängel
3.1 Die Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH verpflichtet sich, dem Mieter ein verkehrssicheres und betriebsfähiges Mietgerät bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen.
3.2. Sollte das vereinbarte Gerät für die Miete nicht mietfähig sein, ist Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH dazu berechtigt, ein funktionelles gleichwertiges Mietgerät dem Mieter zu überlassen.
3.3. Der Mieter ist dazu verpflichtet den einwandfreien Zustand des Gerätes und das dazugehörige Zubehör im Übergabeprotokoll zu Bestätigen.
3.4. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH anzuzeigen. Der Mieter hat der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH Gelegenheit zu geben, die von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu vertretenden Mängel zu beseitigen.
3.5. Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, am Servicestützpunkt bei Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik, Industriestraße 5, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf.
4. Miete
4.1. Die Mietzeit ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Eine vom Mieter beabsichtigte, von der Vereinbarung abweichende Verlängerung der Mietzeit ist der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Mietzeit mitzuteilen.
4.2. Der Mietzins wird für die Zeit der vereinbarten Miete berechnet. Wird die Mietsache nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, erfolgt die Berechnung des Mietzinses bis zum Zeitpunkt der Rückgabe. Der Mietzins ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
4.3. Der Berechnung des Mietzinses liegt eine Schicht von bis zu acht Stunden an Arbeitstagen (Mo.-Fr.) zugrunde. Eine längere arbeitstägliche Nutzung, sowie die Nutzung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH gestattet.
4.4. Der Mieter sorgt dafür, dass das Gerät nur für seine Bestimmung gemäß genutzt wird und die Bedienung des Gerätes nur durch geeignete, erfahrene Fachkräfte entsprechend der VBG 14/VBG 35 erfolgt.
4.5. Das Mietgerät ist gegen Diebstahl sowie Witterungseinflüsse vom Mieter zu schützen.
4.6. Alle Maschinen sind über eine Maschinenbruchversicherung abgesichert. Die Selbstbeteiligung bei einem Diebstahl oder bei Beschädigung des Gerätes beträgt 1.500,00 € die der Mieter zu tragen hat. Der Vermieter behält sich vor, die Selbstbeteiligung anzupassen.
4.7. Eine Weitervermietung der Mietsache an Dritte ist nur mit Zustimmung der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zulässig. Unabhängig vom Vorliegen einer Zustimmung tritt der Mieter sämtliche Forderungen aus einer Weitervermietung gegenüber Dritten an die Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH ab.
5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den jeweiligen Rechnungsbetrag verfügen können, das heißt, wenn die Überweisung auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
5.3. Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH akzeptiert Zahlungen in bar, per girocard (ehemals ec-Karte), SEPA-Firmenlastschrift und per Überweisung. Sollte eine Kaution vor Beginn der Miete hinterlegt worden sein, werden nach Ablauf der Miete etwaig offene Forderungen mit der Kaution verrechnet.
5.4. Soweit nicht anders vereinbart ist die Miete und die voraussichtlichen Nebenkosten der Miete sofort fällig und im Voraus zu zahlen.
5.5. Sollten weitere Nebenkosten entstanden sein - was erst nach Kontrolle der Miete ersichtlich wird - darf Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH diese nach Ablauf der Mietzeit gesondert berechnen.
5.6. Alle Preisangaben netto zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.7. Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH ist berechtigt die Rechnungslegung an die DV Deutsche Verrechnungsstelle GmbH zu übergeben.
6. Zahlungsverzug, Verzugszinsen
6.1. Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunftei Creditreform Boniversum bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen.
Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG-neu finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
6.2. Hat der Mieter offene Verbindlichkeiten gegenüber Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH nicht fristgerecht beglichen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag zu kündigen und das Mietgerät herauszuverlangen. Für den Mieter besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
6.3. Des Weiteren darf Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückhalten.
6.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH berechtigt, dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Die Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden).
7. Pflichten des Mieters in besonderen Fällen
7.1. Der Einsatz des Mietgegenstandes ist nur innerhalb Deutschlands gestattet.
7.2. Die Benutzung des Mietobjektes durch Dritte ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat vor Nutzung des Mietobjektes durch Dritte das schriftliche Einverständnis des Vermieters einzuholen. Der Vertragspartner (Mieter) hat Dritte in dem Maße und Umfang über die Mietbedingungen zu informieren, wie er selbst durch den Vermieter informiert wurde. In jedem Fall haftet der Mieter bei Nutzung des Mietobjektes durch Dritte für sämtliche Schäden sowie bei Diebstahl.
7.3. Bei einem Verstoß gegen die o.g. Pflichten ist der Mieter für die daraus entstehenden Schäden des Vermieters ersatzpflichtig.
8. Verlust des Mietgerätes / Mietgegenstandes
8.1. Ein Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes ist unverzüglich der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu melden und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
8.2. Bei Diebstahl des Mietgegenstandes hat der Mieter die Selbstbeteiligung der Maschinenbruchversicherung an Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu leisten. Dabei variiert die Höhe der Selbstbeteiligung zwischen 1.500 € und 3.500 €, da diese sich nach dem jeweiligen Mietgegenstand richtet.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart, sowie für Zahlungen ist Fredersdorf-Vogelsdorf.
9.2. Gerichtsstand ist Strausberg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt. In jedem Fall können wir den Käufer auch an seinem Sitz verklagen.
9.3. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der fehlerhaften Bestimmung tritt eine wirksame Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Zweck der fehler- haften Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 21.10.2022
Reinigung nach Zeitaufwand bei grober Verschmutzung, Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung 2.500,00 €. Das Gerät wird im einwandfreien Zustand übergeben. Für die Einweisung in die Bedienung des Gerätes muss ein Mitarbeiter Ihrer Firma vor Ort sein, der im Anschluss zum Maschinenführer ernannt wird. Kann keine Einweisung stattfinden, kann das Mietgerät nicht zur Nutzung freigegeben werden.
Die Sicherung des Aufzuges am Gebäude bzw. am Gerüst und alle behördlichen Genehmigungen für die Stellung des Gerätes am Standort obliegt dem Mieter. Gestellungsfreigabe durch den Mieter wird erteilt.
Rechnungskürzungen ohne vorherige Absprache werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt.
Freimeldungen müssen schriftlich durch den Kunden erfolgen und gelten als Nachweis. Das Mietgerät muss zu dem Zeitpunkt der Freimeldung zugänglich sein. Ansonsten verlängert sich die Mietzeit dementsprechend.
Wichtig!
Wir bitten kurz vor der Fertigstellung des Gerüstes um eine Baustellenbesichtigung, an der auch zwingend der Gerüstbauer oder eine Vertretung anwesend sein muss. Bei der Baustellenbesichtigung wird der Auftstellungsort für das Mietgerät in Absprache mit der Gerüstbaufirma bestimmt. Die Montage des Mietgerätes an der Rüstung setzt die Freigabe des Gerüstbauers voraus. Der Mieter hat vor Gestellung des Bauaufzuges die Freigabe vom Rüster zu erhalten bzw. holt diese vor Inbetriebnahme ein!
Gestellung vor Gerüst mit Leitergang bzw. Treppenturm mit Zugang zum Montageort ist zwingend notwendig. Der Mehraufwand (extra Sicherung der Mitarbeiter und erschwerte Montage bei der Mastbefestigung) bei Modultürmen oder Gerüsten ohne Leitergang bzw. Treppentürmen mit Zugang zum Montageort wird zusätzlich berechnet.
Zur Zeit der Angebotserstellung war das oben genannte Mietgerät verfügbar. Bei Angebotsannahme Ihrerseits erfolgt die Vermietung erst nach prüfen der Verfügbarkeit des Mietgeräts unsererseits.
Datenblätter & Downloads
Datenblätter & Downloads
Mietbedingungen
Mietbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Für die Vermietung von Baumaschinen und Geräten der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Mieter deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen beiden Parteien an.
1.2. Die Folgen von Unstimmigkeiten, welche sich bei mündlichen oder telefonisch erteilten Aufträgen ergeben können, hat der Mieter zu vertreten.
1.3. Individuelle Vereinbarungen (z.B. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen) erfordern zwingend die Textform (z.B. e-Mail) in Form eines Vertrages oder alternativ die schriftliche Bestätigung durch Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH.
2. Angebot / Vertragsschluss
2.1. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vom Vermieter erklärt wurde.
2.2. Der Vertragsschluss kommt erst durch eine Auftragsbestätigung (oder Miet-Lieferschein) von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH oder durch die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter zustande.
2.3. Das jeweilige Angebot bzw. der jeweilige Auftrag enthält keine Reparaturkosten. Sollte eine Reparatur nach der Miete notwendig sein, wird diese gesondert an den Mieter berechnet.
3. Übergabe / Rückgabe des Mietgerätes / Mängel
3.1 Die Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH verpflichtet sich, dem Mieter ein verkehrssicheres und betriebsfähiges Mietgerät bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen.
3.2. Sollte das vereinbarte Gerät für die Miete nicht mietfähig sein, ist Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH dazu berechtigt, ein funktionelles gleichwertiges Mietgerät dem Mieter zu überlassen.
3.3. Der Mieter ist dazu verpflichtet den einwandfreien Zustand des Gerätes und das dazugehörige Zubehör im Übergabeprotokoll zu Bestätigen.
3.4. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH anzuzeigen. Der Mieter hat der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH Gelegenheit zu geben, die von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu vertretenden Mängel zu beseitigen.
3.5. Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, am Servicestützpunkt bei Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik, Industriestraße 5, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf.
4. Miete
4.1. Die Mietzeit ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Eine vom Mieter beabsichtigte, von der Vereinbarung abweichende Verlängerung der Mietzeit ist der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Mietzeit mitzuteilen.
4.2. Der Mietzins wird für die Zeit der vereinbarten Miete berechnet. Wird die Mietsache nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, erfolgt die Berechnung des Mietzinses bis zum Zeitpunkt der Rückgabe. Der Mietzins ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
4.3. Der Berechnung des Mietzinses liegt eine Schicht von bis zu acht Stunden an Arbeitstagen (Mo.-Fr.) zugrunde. Eine längere arbeitstägliche Nutzung, sowie die Nutzung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH gestattet.
4.4. Der Mieter sorgt dafür, dass das Gerät nur für seine Bestimmung gemäß genutzt wird und die Bedienung des Gerätes nur durch geeignete, erfahrene Fachkräfte entsprechend der VBG 14/VBG 35 erfolgt.
4.5. Das Mietgerät ist gegen Diebstahl sowie Witterungseinflüsse vom Mieter zu schützen.
4.6. Alle Maschinen sind über eine Maschinenbruchversicherung abgesichert. Die Selbstbeteiligung bei einem Diebstahl oder bei Beschädigung des Gerätes beträgt 1.500,00 € die der Mieter zu tragen hat. Der Vermieter behält sich vor, die Selbstbeteiligung anzupassen.
4.7. Eine Weitervermietung der Mietsache an Dritte ist nur mit Zustimmung der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zulässig. Unabhängig vom Vorliegen einer Zustimmung tritt der Mieter sämtliche Forderungen aus einer Weitervermietung gegenüber Dritten an die Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH ab.
5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den jeweiligen Rechnungsbetrag verfügen können, das heißt, wenn die Überweisung auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
5.3. Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH akzeptiert Zahlungen in bar, per girocard (ehemals ec-Karte), SEPA-Firmenlastschrift und per Überweisung. Sollte eine Kaution vor Beginn der Miete hinterlegt worden sein, werden nach Ablauf der Miete etwaig offene Forderungen mit der Kaution verrechnet.
5.4. Soweit nicht anders vereinbart ist die Miete und die voraussichtlichen Nebenkosten der Miete sofort fällig und im Voraus zu zahlen.
5.5. Sollten weitere Nebenkosten entstanden sein - was erst nach Kontrolle der Miete ersichtlich wird - darf Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH diese nach Ablauf der Mietzeit gesondert berechnen.
5.6. Alle Preisangaben netto zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.7. Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH ist berechtigt die Rechnungslegung an die DV Deutsche Verrechnungsstelle GmbH zu übergeben.
6. Zahlungsverzug, Verzugszinsen
6.1. Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunftei Creditreform Boniversum bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen.
Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG-neu finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
6.2. Hat der Mieter offene Verbindlichkeiten gegenüber Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH nicht fristgerecht beglichen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag zu kündigen und das Mietgerät herauszuverlangen. Für den Mieter besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
6.3. Des Weiteren darf Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückhalten.
6.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH berechtigt, dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Die Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden).
7. Pflichten des Mieters in besonderen Fällen
7.1. Der Einsatz des Mietgegenstandes ist nur innerhalb Deutschlands gestattet.
7.2. Die Benutzung des Mietobjektes durch Dritte ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat vor Nutzung des Mietobjektes durch Dritte das schriftliche Einverständnis des Vermieters einzuholen. Der Vertragspartner (Mieter) hat Dritte in dem Maße und Umfang über die Mietbedingungen zu informieren, wie er selbst durch den Vermieter informiert wurde. In jedem Fall haftet der Mieter bei Nutzung des Mietobjektes durch Dritte für sämtliche Schäden sowie bei Diebstahl.
7.3. Bei einem Verstoß gegen die o.g. Pflichten ist der Mieter für die daraus entstehenden Schäden des Vermieters ersatzpflichtig.
8. Verlust des Mietgerätes / Mietgegenstandes
8.1. Ein Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes ist unverzüglich der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu melden und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
8.2. Bei Diebstahl des Mietgegenstandes hat der Mieter die Selbstbeteiligung der Maschinenbruchversicherung an Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu leisten. Dabei variiert die Höhe der Selbstbeteiligung zwischen 1.500 € und 3.500 €, da diese sich nach dem jeweiligen Mietgegenstand richtet.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart, sowie für Zahlungen ist Fredersdorf-Vogelsdorf.
9.2. Gerichtsstand ist Strausberg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt. In jedem Fall können wir den Käufer auch an seinem Sitz verklagen.
9.3. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der fehlerhaften Bestimmung tritt eine wirksame Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Zweck der fehler- haften Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 21.10.2022
Reinigung nach Zeitaufwand bei grober Verschmutzung, Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung 2.500,00 €. Das Gerät wird im einwandfreien Zustand übergeben. Für die Einweisung in die Bedienung des Gerätes muss ein Mitarbeiter Ihrer Firma vor Ort sein, der im Anschluss zum Maschinenführer ernannt wird. Kann keine Einweisung stattfinden, kann das Mietgerät nicht zur Nutzung freigegeben werden.
Die Sicherung des Aufzuges am Gebäude bzw. am Gerüst und alle behördlichen Genehmigungen für die Stellung des Gerätes am Standort obliegt dem Mieter. Gestellungsfreigabe durch den Mieter wird erteilt.
Rechnungskürzungen ohne vorherige Absprache werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt.
Freimeldungen müssen schriftlich durch den Kunden erfolgen und gelten als Nachweis. Das Mietgerät muss zu dem Zeitpunkt der Freimeldung zugänglich sein. Ansonsten verlängert sich die Mietzeit dementsprechend.
Wichtig!
Wir bitten kurz vor der Fertigstellung des Gerüstes um eine Baustellenbesichtigung, an der auch zwingend der Gerüstbauer oder eine Vertretung anwesend sein muss. Bei der Baustellenbesichtigung wird der Auftstellungsort für das Mietgerät in Absprache mit der Gerüstbaufirma bestimmt. Die Montage des Mietgerätes an der Rüstung setzt die Freigabe des Gerüstbauers voraus. Der Mieter hat vor Gestellung des Bauaufzuges die Freigabe vom Rüster zu erhalten bzw. holt diese vor Inbetriebnahme ein!
Gestellung vor Gerüst mit Leitergang bzw. Treppenturm mit Zugang zum Montageort ist zwingend notwendig. Der Mehraufwand (extra Sicherung der Mitarbeiter und erschwerte Montage bei der Mastbefestigung) bei Modultürmen oder Gerüsten ohne Leitergang bzw. Treppentürmen mit Zugang zum Montageort wird zusätzlich berechnet.
Zur Zeit der Angebotserstellung war das oben genannte Mietgerät verfügbar. Bei Angebotsannahme Ihrerseits erfolgt die Vermietung erst nach prüfen der Verfügbarkeit des Mietgeräts unsererseits.
Unverbindliche Anfrage senden
Vermieter: GROEGER Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH
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