Hubarbeitsbühne KLAAS RUDI21 mieten
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KLAAS Rudi21 Hubarbeitsbühne mieten – 21 m Arbeitshöhe und bis zu 16,4 m Reichweite
Die KLAAS Rudi21 aus unserem Mietpark ist eine kompakte und besonders flexible LKW-Hubarbeitsbühne der 3,5-Tonnen-Klasse. Mit einer Arbeitshöhe von bis zu 21,0 m, einer Korbtraglast von 250 kg und einer Reichweite von bis zu 16,4 m eignet sie sich hervorragend für Arbeiten an Dächern, Fassaden, Bäumen und schwer erreichbaren Gebäudebereichen.
Eine besondere Stärke der Rudi21 ist der zusätzliche Korbarm. Dieser ermöglicht ein flexibles Anfahren von Arbeitspositionen und erleichtert insbesondere Arbeiten an Gebäuderückseiten, Dachschrägen oder hinter Hindernissen.
Unser Mietgerät wird über den Dieselmotor des Trägerfahrzeugs mit Nebenantrieb (PTO) betrieben.
Bei Hubarbeitsbühnen ist nicht nur die maximale Arbeitshöhe entscheidend. Gerade auf Baustellen mit Vorgärten, Garagen, Mauern, Anbauten oder anderen Hindernissen kommt es auf eine möglichst große seitliche Reichweite an.
Hier spielt die KLAAS Rudi21 ihre Stärken aus:
- bis zu 21,0 m Arbeitshöhe
- bis zu 16,4 m Reichweite bei 100 kg Korblast
- 12,8 m seitliche Reichweite bei voller Korblast von 250 kg
- 16,4 m Reichweite nach hinten bei 250 kg
- 250 kg maximale Korbtraglast
Damit können auch Arbeitsbereiche erreicht werden, die mit konventionellen LKW-Arbeitsbühnen ähnlicher Größe nur schwer zugänglich sind.
Der zusätzliche Korbarm unterscheidet die Rudi21 von klassischen Hubarbeitsbühnen mit einem einfacheren Auslegersystem.
Durch diese Konstruktion lässt sich der Arbeitskorb flexibel positionieren. Das ist beispielsweise hilfreich bei Arbeiten:
- hinter Dachkanten
- an Dachschrägen
- an Gebäuderückseiten
- über Garagen und Anbauten
- hinter Mauern oder anderen Hindernissen
- bei engen Platzverhältnissen
Dadurch eignet sich die Rudi21 besonders für Dachdecker, Zimmerer, Fassadenbauer, Gebäudereiniger, Baumpfleger sowie Elektro- und Solarbetriebe.
Der Arbeitskorb bietet eine maximale Traglast von 250 kg und misst ca. 1,40 × 0,70 m. Damit steht ausreichend Platz für Personen, Werkzeug und benötigtes Arbeitsmaterial zur Verfügung.
Eine 230-V-Steckdose im Arbeitskorb ermöglicht den Betrieb entsprechender elektrischer Arbeitsgeräte direkt am Einsatzort.
Der Arbeitskorb kann außerdem stufenlos um bis zu 180° gedreht werden. Dadurch lässt sich die Arbeitsposition präzise an Dach, Fassade oder Bauteil anpassen.
Die Bedienung der KLAAS Rudi21 erfolgt über einen modernen Korbbedienstand. Feinfühlig arbeitende Joysticks ermöglichen eine präzise Steuerung und ein kontrolliertes Anfahren des gewünschten Arbeitsbereiches.
Die Bühnensteuerung arbeitet mit einer modernen Sicherheitssteuerung nach DIN EN 280. Ein CAN-BUS-Steuerblock und die sanfte Start-Stopp-Funktion unterstützen präzise und schwingungsarme Bewegungen.
Gefahren- beziehungsweise Arbeitsbereiche können durch individuell einstellbare Parameter für Drehwinkel, Reichweite und Höhe begrenzt werden.
Der Oberwagen der Rudi21 ist endlos um 360° drehbar. Dadurch kann nach dem Aufstellen ein großer Arbeitsbereich rund um das Fahrzeug abgedeckt werden.
Gerade bei längeren Arbeiten an Fassaden oder größeren Dachflächen reduziert dies das notwendige Umsetzen des Fahrzeugs.
Auch bei eingeschränkten Platzverhältnissen bietet die KLAAS Rudi21 flexible Aufstellmöglichkeiten.
Die minimale Stützbreite beträgt lediglich 2,20 m. Maximal sind vorne bis zu 4,50 m und hinten bis zu 4,25 m möglich. Bei einseitiger Abstützung beträgt die Stützbreite 3,35 m.
Damit lässt sich die Bühne an unterschiedliche Baustellen- und Platzverhältnisse anpassen.
Technische Daten – KLAAS Rudi21
| Technisches Merkmal | KLAAS Rudi21 |
|---|---|
| Antrieb unseres Mietgerätes | Diesel / LKW-Motor mit Nebenantrieb (PTO) |
| Arbeitshöhe | 21,0 m |
| Maximale Korbtraglast | 250 kg |
| Reichweite nach hinten bei 250 kg | 16,4 m |
| Reichweite nach hinten bei 100 kg | 16,4 m |
| Seitliche Reichweite bei 250 kg | 12,8 m |
| Seitliche Reichweite bei 100 kg | 16,4 m |
| Zulässiges Gesamtgewicht | 3,5 t* |
| Schwenkbereich Oberwagen | endlos drehbar / 360° |
| Drehwinkel Arbeitskorb | max. 180° |
| Größe Arbeitskorb | 1,40 × 0,70 m |
| Stützbreite minimal | 2,20 m |
| Stützbreite maximal vorne | 4,50 m |
| Stützbreite maximal hinten | 4,25 m |
| Stützbreite bei einseitiger Abstützung | 3,35 m |
| Durchfahrtshöhe | 3,00 m |
| Steckdose im Arbeitskorb | 230 V |
| Bühnensteuerung | nach DIN EN 280 |
In der Nähe von: Berlin, Hoppegarten, Bernau bei Berlin, Fürstenwalde/Spree, Schönefeld, Potsdam, Oranienburg, Eberswalde, Falkensee, Seelow
Rental-Portal Produkt-ID: 3569157
Technische Daten
| Hersteller | Klaas |
| Modell | Rudi21 |
Unverbindliche Kaufanfrage
Hubarbeitsbühne KLAAS RUDI21
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Details
KLAAS Rudi21 Hubarbeitsbühne mieten – 21 m Arbeitshöhe und bis zu 16,4 m Reichweite
Die KLAAS Rudi21 aus unserem Mietpark ist eine kompakte und besonders flexible LKW-Hubarbeitsbühne der 3,5-Tonnen-Klasse. Mit einer Arbeitshöhe von bis zu 21,0 m, einer Korbtraglast von 250 kg und einer Reichweite von bis zu 16,4 m eignet sie sich hervorragend für Arbeiten an Dächern, Fassaden, Bäumen und schwer erreichbaren Gebäudebereichen.
Eine besondere Stärke der Rudi21 ist der zusätzliche Korbarm. Dieser ermöglicht ein flexibles Anfahren von Arbeitspositionen und erleichtert insbesondere Arbeiten an Gebäuderückseiten, Dachschrägen oder hinter Hindernissen.
Unser Mietgerät wird über den Dieselmotor des Trägerfahrzeugs mit Nebenantrieb (PTO) betrieben.
Bei Hubarbeitsbühnen ist nicht nur die maximale Arbeitshöhe entscheidend. Gerade auf Baustellen mit Vorgärten, Garagen, Mauern, Anbauten oder anderen Hindernissen kommt es auf eine möglichst große seitliche Reichweite an.
Hier spielt die KLAAS Rudi21 ihre Stärken aus:
- bis zu 21,0 m Arbeitshöhe
- bis zu 16,4 m Reichweite bei 100 kg Korblast
- 12,8 m seitliche Reichweite bei voller Korblast von 250 kg
- 16,4 m Reichweite nach hinten bei 250 kg
- 250 kg maximale Korbtraglast
Damit können auch Arbeitsbereiche erreicht werden, die mit konventionellen LKW-Arbeitsbühnen ähnlicher Größe nur schwer zugänglich sind.
Der zusätzliche Korbarm unterscheidet die Rudi21 von klassischen Hubarbeitsbühnen mit einem einfacheren Auslegersystem.
Durch diese Konstruktion lässt sich der Arbeitskorb flexibel positionieren. Das ist beispielsweise hilfreich bei Arbeiten:
- hinter Dachkanten
- an Dachschrägen
- an Gebäuderückseiten
- über Garagen und Anbauten
- hinter Mauern oder anderen Hindernissen
- bei engen Platzverhältnissen
Dadurch eignet sich die Rudi21 besonders für Dachdecker, Zimmerer, Fassadenbauer, Gebäudereiniger, Baumpfleger sowie Elektro- und Solarbetriebe.
Der Arbeitskorb bietet eine maximale Traglast von 250 kg und misst ca. 1,40 × 0,70 m. Damit steht ausreichend Platz für Personen, Werkzeug und benötigtes Arbeitsmaterial zur Verfügung.
Eine 230-V-Steckdose im Arbeitskorb ermöglicht den Betrieb entsprechender elektrischer Arbeitsgeräte direkt am Einsatzort.
Der Arbeitskorb kann außerdem stufenlos um bis zu 180° gedreht werden. Dadurch lässt sich die Arbeitsposition präzise an Dach, Fassade oder Bauteil anpassen.
Die Bedienung der KLAAS Rudi21 erfolgt über einen modernen Korbbedienstand. Feinfühlig arbeitende Joysticks ermöglichen eine präzise Steuerung und ein kontrolliertes Anfahren des gewünschten Arbeitsbereiches.
Die Bühnensteuerung arbeitet mit einer modernen Sicherheitssteuerung nach DIN EN 280. Ein CAN-BUS-Steuerblock und die sanfte Start-Stopp-Funktion unterstützen präzise und schwingungsarme Bewegungen.
Gefahren- beziehungsweise Arbeitsbereiche können durch individuell einstellbare Parameter für Drehwinkel, Reichweite und Höhe begrenzt werden.
Der Oberwagen der Rudi21 ist endlos um 360° drehbar. Dadurch kann nach dem Aufstellen ein großer Arbeitsbereich rund um das Fahrzeug abgedeckt werden.
Gerade bei längeren Arbeiten an Fassaden oder größeren Dachflächen reduziert dies das notwendige Umsetzen des Fahrzeugs.
Auch bei eingeschränkten Platzverhältnissen bietet die KLAAS Rudi21 flexible Aufstellmöglichkeiten.
Die minimale Stützbreite beträgt lediglich 2,20 m. Maximal sind vorne bis zu 4,50 m und hinten bis zu 4,25 m möglich. Bei einseitiger Abstützung beträgt die Stützbreite 3,35 m.
Damit lässt sich die Bühne an unterschiedliche Baustellen- und Platzverhältnisse anpassen.
Technische Daten – KLAAS Rudi21
| Technisches Merkmal | KLAAS Rudi21 |
|---|---|
| Antrieb unseres Mietgerätes | Diesel / LKW-Motor mit Nebenantrieb (PTO) |
| Arbeitshöhe | 21,0 m |
| Maximale Korbtraglast | 250 kg |
| Reichweite nach hinten bei 250 kg | 16,4 m |
| Reichweite nach hinten bei 100 kg | 16,4 m |
| Seitliche Reichweite bei 250 kg | 12,8 m |
| Seitliche Reichweite bei 100 kg | 16,4 m |
| Zulässiges Gesamtgewicht | 3,5 t* |
| Schwenkbereich Oberwagen | endlos drehbar / 360° |
| Drehwinkel Arbeitskorb | max. 180° |
| Größe Arbeitskorb | 1,40 × 0,70 m |
| Stützbreite minimal | 2,20 m |
| Stützbreite maximal vorne | 4,50 m |
| Stützbreite maximal hinten | 4,25 m |
| Stützbreite bei einseitiger Abstützung | 3,35 m |
| Durchfahrtshöhe | 3,00 m |
| Steckdose im Arbeitskorb | 230 V |
| Bühnensteuerung | nach DIN EN 280 |
In der Nähe von: Berlin, Hoppegarten, Bernau bei Berlin, Fürstenwalde/Spree, Schönefeld, Potsdam, Oranienburg, Eberswalde, Falkensee, Seelow
Rental-Portal Produkt-ID: 3569157
Technische Daten
| Hersteller | Klaas |
| Modell | Rudi21 |
Datenblätter & Downloads
Mietbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Für die Vermietung von Baumaschinen und Geräten der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Mieter deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen beiden Parteien an.
1.2. Die Folgen von Unstimmigkeiten, welche sich bei mündlichen oder telefonisch erteilten Aufträgen ergeben können, hat der Mieter zu vertreten.
1.3. Individuelle Vereinbarungen (z.B. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen) erfordern zwingend die Textform (z.B. e-Mail) in Form eines Vertrages oder alternativ die schriftliche Bestätigung durch Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH.
2. Angebot / Vertragsschluss
2.1. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vom Vermieter erklärt wurde.
2.2. Der Vertragsschluss kommt erst durch eine Auftragsbestätigung (oder Miet-Lieferschein) von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH oder durch die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter zustande.
2.3. Das jeweilige Angebot bzw. der jeweilige Auftrag enthält keine Reparaturkosten. Sollte eine Reparatur nach der Miete notwendig sein, wird diese gesondert an den Mieter berechnet.
3. Übergabe / Rückgabe des Mietgerätes / Mängel
3.1 Die Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH verpflichtet sich, dem Mieter ein verkehrssicheres und betriebsfähiges Mietgerät bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen.
3.2. Sollte das vereinbarte Gerät für die Miete nicht mietfähig sein, ist Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH dazu berechtigt, ein funktionelles gleichwertiges Mietgerät dem Mieter zu überlassen.
3.3. Der Mieter ist dazu verpflichtet den einwandfreien Zustand des Gerätes und das dazugehörige Zubehör im Übergabeprotokoll zu Bestätigen.
3.4. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH anzuzeigen. Der Mieter hat der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH Gelegenheit zu geben, die von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu vertretenden Mängel zu beseitigen.
3.5. Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, am Servicestützpunkt bei Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik, Industriestraße 5, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf.
4. Miete
4.1. Die Mietzeit ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Eine vom Mieter beabsichtigte, von der Vereinbarung abweichende Verlängerung der Mietzeit ist der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Mietzeit mitzuteilen.
4.2. Der Mietzins wird für die Zeit der vereinbarten Miete berechnet. Wird die Mietsache nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, erfolgt die Berechnung des Mietzinses bis zum Zeitpunkt der Rückgabe. Der Mietzins ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
4.3. Der Berechnung des Mietzinses liegt eine Schicht von bis zu acht Stunden an Arbeitstagen (Mo.-Fr.) zugrunde. Eine längere arbeitstägliche Nutzung, sowie die Nutzung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH gestattet.
4.4. Der Mieter sorgt dafür, dass das Gerät nur für seine Bestimmung gemäß genutzt wird und die Bedienung des Gerätes nur durch geeignete, erfahrene Fachkräfte entsprechend der VBG 14/VBG 35 erfolgt.
4.5. Das Mietgerät ist gegen Diebstahl sowie Witterungseinflüsse vom Mieter zu schützen.
4.6. Alle Maschinen sind über eine Maschinenbruchversicherung abgesichert. Die Selbstbeteiligung bei einem Diebstahl oder bei Beschädigung des Gerätes beträgt 1.500,00 € die der Mieter zu tragen hat. Der Vermieter behält sich vor, die Selbstbeteiligung anzupassen.
4.7. Eine Weitervermietung der Mietsache an Dritte ist nur mit Zustimmung der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zulässig. Unabhängig vom Vorliegen einer Zustimmung tritt der Mieter sämtliche Forderungen aus einer Weitervermietung gegenüber Dritten an die Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH ab.
5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den jeweiligen Rechnungsbetrag verfügen können, das heißt, wenn die Überweisung auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
5.3. Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH akzeptiert Zahlungen in bar, per girocard (ehemals ec-Karte), SEPA-Firmenlastschrift und per Überweisung. Sollte eine Kaution vor Beginn der Miete hinterlegt worden sein, werden nach Ablauf der Miete etwaig offene Forderungen mit der Kaution verrechnet.
5.4. Soweit nicht anders vereinbart ist die Miete und die voraussichtlichen Nebenkosten der Miete sofort fällig und im Voraus zu zahlen.
5.5. Sollten weitere Nebenkosten entstanden sein - was erst nach Kontrolle der Miete ersichtlich wird - darf Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH diese nach Ablauf der Mietzeit gesondert berechnen.
5.6. Alle Preisangaben netto zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.7. Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH ist berechtigt die Rechnungslegung an die DV Deutsche Verrechnungsstelle GmbH zu übergeben.
6. Zahlungsverzug, Verzugszinsen
6.1. Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunftei Creditreform Boniversum bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen.
Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG-neu finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
6.2. Hat der Mieter offene Verbindlichkeiten gegenüber Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH nicht fristgerecht beglichen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag zu kündigen und das Mietgerät herauszuverlangen. Für den Mieter besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
6.3. Des Weiteren darf Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückhalten.
6.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH berechtigt, dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Die Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden).
7. Pflichten des Mieters in besonderen Fällen
7.1. Der Einsatz des Mietgegenstandes ist nur innerhalb Deutschlands gestattet.
7.2. Die Benutzung des Mietobjektes durch Dritte ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat vor Nutzung des Mietobjektes durch Dritte das schriftliche Einverständnis des Vermieters einzuholen. Der Vertragspartner (Mieter) hat Dritte in dem Maße und Umfang über die Mietbedingungen zu informieren, wie er selbst durch den Vermieter informiert wurde. In jedem Fall haftet der Mieter bei Nutzung des Mietobjektes durch Dritte für sämtliche Schäden sowie bei Diebstahl.
7.3. Bei einem Verstoß gegen die o.g. Pflichten ist der Mieter für die daraus entstehenden Schäden des Vermieters ersatzpflichtig.
8. Verlust des Mietgerätes / Mietgegenstandes
8.1. Ein Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes ist unverzüglich der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu melden und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
8.2. Bei Diebstahl des Mietgegenstandes hat der Mieter die Selbstbeteiligung der Maschinenbruchversicherung an Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu leisten. Dabei variiert die Höhe der Selbstbeteiligung zwischen 1.500 € und 3.500 €, da diese sich nach dem jeweiligen Mietgegenstand richtet.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart, sowie für Zahlungen ist Fredersdorf-Vogelsdorf.
9.2. Gerichtsstand ist Strausberg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt. In jedem Fall können wir den Käufer auch an seinem Sitz verklagen.
9.3. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der fehlerhaften Bestimmung tritt eine wirksame Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Zweck der fehler- haften Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 21.10.2022
Datenblätter & Downloads
Datenblätter & Downloads
Mietbedingungen
Mietbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Für die Vermietung von Baumaschinen und Geräten der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Mieter deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen beiden Parteien an.
1.2. Die Folgen von Unstimmigkeiten, welche sich bei mündlichen oder telefonisch erteilten Aufträgen ergeben können, hat der Mieter zu vertreten.
1.3. Individuelle Vereinbarungen (z.B. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen) erfordern zwingend die Textform (z.B. e-Mail) in Form eines Vertrages oder alternativ die schriftliche Bestätigung durch Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH.
2. Angebot / Vertragsschluss
2.1. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vom Vermieter erklärt wurde.
2.2. Der Vertragsschluss kommt erst durch eine Auftragsbestätigung (oder Miet-Lieferschein) von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH oder durch die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter zustande.
2.3. Das jeweilige Angebot bzw. der jeweilige Auftrag enthält keine Reparaturkosten. Sollte eine Reparatur nach der Miete notwendig sein, wird diese gesondert an den Mieter berechnet.
3. Übergabe / Rückgabe des Mietgerätes / Mängel
3.1 Die Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH verpflichtet sich, dem Mieter ein verkehrssicheres und betriebsfähiges Mietgerät bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen.
3.2. Sollte das vereinbarte Gerät für die Miete nicht mietfähig sein, ist Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH dazu berechtigt, ein funktionelles gleichwertiges Mietgerät dem Mieter zu überlassen.
3.3. Der Mieter ist dazu verpflichtet den einwandfreien Zustand des Gerätes und das dazugehörige Zubehör im Übergabeprotokoll zu Bestätigen.
3.4. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH anzuzeigen. Der Mieter hat der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH Gelegenheit zu geben, die von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu vertretenden Mängel zu beseitigen.
3.5. Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, am Servicestützpunkt bei Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik, Industriestraße 5, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf.
4. Miete
4.1. Die Mietzeit ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Eine vom Mieter beabsichtigte, von der Vereinbarung abweichende Verlängerung der Mietzeit ist der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Mietzeit mitzuteilen.
4.2. Der Mietzins wird für die Zeit der vereinbarten Miete berechnet. Wird die Mietsache nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, erfolgt die Berechnung des Mietzinses bis zum Zeitpunkt der Rückgabe. Der Mietzins ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
4.3. Der Berechnung des Mietzinses liegt eine Schicht von bis zu acht Stunden an Arbeitstagen (Mo.-Fr.) zugrunde. Eine längere arbeitstägliche Nutzung, sowie die Nutzung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH gestattet.
4.4. Der Mieter sorgt dafür, dass das Gerät nur für seine Bestimmung gemäß genutzt wird und die Bedienung des Gerätes nur durch geeignete, erfahrene Fachkräfte entsprechend der VBG 14/VBG 35 erfolgt.
4.5. Das Mietgerät ist gegen Diebstahl sowie Witterungseinflüsse vom Mieter zu schützen.
4.6. Alle Maschinen sind über eine Maschinenbruchversicherung abgesichert. Die Selbstbeteiligung bei einem Diebstahl oder bei Beschädigung des Gerätes beträgt 1.500,00 € die der Mieter zu tragen hat. Der Vermieter behält sich vor, die Selbstbeteiligung anzupassen.
4.7. Eine Weitervermietung der Mietsache an Dritte ist nur mit Zustimmung der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zulässig. Unabhängig vom Vorliegen einer Zustimmung tritt der Mieter sämtliche Forderungen aus einer Weitervermietung gegenüber Dritten an die Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH ab.
5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den jeweiligen Rechnungsbetrag verfügen können, das heißt, wenn die Überweisung auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
5.3. Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH akzeptiert Zahlungen in bar, per girocard (ehemals ec-Karte), SEPA-Firmenlastschrift und per Überweisung. Sollte eine Kaution vor Beginn der Miete hinterlegt worden sein, werden nach Ablauf der Miete etwaig offene Forderungen mit der Kaution verrechnet.
5.4. Soweit nicht anders vereinbart ist die Miete und die voraussichtlichen Nebenkosten der Miete sofort fällig und im Voraus zu zahlen.
5.5. Sollten weitere Nebenkosten entstanden sein - was erst nach Kontrolle der Miete ersichtlich wird - darf Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH diese nach Ablauf der Mietzeit gesondert berechnen.
5.6. Alle Preisangaben netto zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.7. Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH ist berechtigt die Rechnungslegung an die DV Deutsche Verrechnungsstelle GmbH zu übergeben.
6. Zahlungsverzug, Verzugszinsen
6.1. Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunftei Creditreform Boniversum bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen.
Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG-neu finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
6.2. Hat der Mieter offene Verbindlichkeiten gegenüber Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH nicht fristgerecht beglichen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag zu kündigen und das Mietgerät herauszuverlangen. Für den Mieter besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
6.3. Des Weiteren darf Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückhalten.
6.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH berechtigt, dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Die Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden).
7. Pflichten des Mieters in besonderen Fällen
7.1. Der Einsatz des Mietgegenstandes ist nur innerhalb Deutschlands gestattet.
7.2. Die Benutzung des Mietobjektes durch Dritte ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat vor Nutzung des Mietobjektes durch Dritte das schriftliche Einverständnis des Vermieters einzuholen. Der Vertragspartner (Mieter) hat Dritte in dem Maße und Umfang über die Mietbedingungen zu informieren, wie er selbst durch den Vermieter informiert wurde. In jedem Fall haftet der Mieter bei Nutzung des Mietobjektes durch Dritte für sämtliche Schäden sowie bei Diebstahl.
7.3. Bei einem Verstoß gegen die o.g. Pflichten ist der Mieter für die daraus entstehenden Schäden des Vermieters ersatzpflichtig.
8. Verlust des Mietgerätes / Mietgegenstandes
8.1. Ein Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes ist unverzüglich der Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu melden und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
8.2. Bei Diebstahl des Mietgegenstandes hat der Mieter die Selbstbeteiligung der Maschinenbruchversicherung an Groeger Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH zu leisten. Dabei variiert die Höhe der Selbstbeteiligung zwischen 1.500 € und 3.500 €, da diese sich nach dem jeweiligen Mietgegenstand richtet.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart, sowie für Zahlungen ist Fredersdorf-Vogelsdorf.
9.2. Gerichtsstand ist Strausberg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt. In jedem Fall können wir den Käufer auch an seinem Sitz verklagen.
9.3. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der fehlerhaften Bestimmung tritt eine wirksame Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Zweck der fehler- haften Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 21.10.2022
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