Anhänger-Betonpumpe Putzmeister P 720 mieten
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Für: Anhänger-Betonpumpe Putzmeister P 720
Kaution: keine
Zusätzliche Preisinfos: Abhängig von Schlauchlänge, Betonmenge, Anzahl der Stunden für den Maschinisten, Fahrstrecke, Betongüte, Arbeitszeiten etc. Lassen Sie sich kostenfrei beraten und wir erstellen ein individuelles Angebot.
Details
Anhänger Betonpumpe Putzmeister P 720
IHRE VORTEILE:
Die P720 Schlauchpumpe ist perfekt auf das drucklose
Verfüllen von:
· Beton- oder Styroporschalsteinen
· Stützwände
· Streifenfundamente
· Ringanker
· Poolstein-Verfüllungen
· Doppelwandelemente
· Kellersysteme
· Deckensysteme aller Art
· alle erdenklichen Einsatzbereiche
· für den Einbau von Fließestrich
· und Transportbeton von 8-16 mm
hervorragend geeignet.
Unsere absolut begeisterten Kunden:
Baufirmen, Galabauer, Landschaftsplaner, Architekten, Bauleiter, Rohbau-Unternehmen, Bauträger, private Bauherren & Häuslebauer, Estrichleger und andere Unternehmen bilden unseren festen Kundenstamm.
Wir lösen fast alle Probleme mit unserer P720!
DER REKORDMEISTER:
bis zu 100 m weit
und bis zu 50 hoch !
In der Nähe von: Frankfurt/Main, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Rüsselsheim, Aschaffenburg, Gießen, Wetzlar, Marburg, Koblenz
Rental-Portal Produkt-ID: 3540911

Technische Daten
Arbeitshöhe | 50 Meter |
Arbeitsreichweite seitl. (Arbeitsbühne) | 100 Meter |
Motor | Diesel |
Maße | 5000x2000x1800 mm LxWxH |
Betriebsgewicht | 1800 Kg |
Muldeninhalt | 0.4 cbm |
m3/h | 220 m3/h |
Breite | 2000 mm |
Förderhöhe/Förderweite in M (min/max) | 50 Meter |
Förderhöhe/Förderweite in M (min/max) | 100 Meter |
Hersteller | Putzmeister |
Modell | P720 |
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Mietbedingungen
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma VHG (Stand: 2025-26)
Allgemeines
1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil unserer Angebote, auch in laufender und künftiger Geschäftsbedingung. Davon abweichende Geschäftsverbindungen unserer Kunden, insbesondere deren Einkaufsbedingungen, sind nur verbindlich, soweit wir dies bestätigt haben.
2 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Sie dienen als Grundlage für ein Kaufangebot unserer Kunden. Ein Vertrag mit unseren Kunden kommt erst rechtswirksam mit Unterschrift auf dem Angebot und /oder unserer Auftragsbestätigung zustande.
3 Soweit unsere Angebote, Kalkulationen, Angaben über Abmessungen, Gewichte, technische Daten oder Preise enthalten, bleiben uns aufgrund einschlägiger DIN-Vorschriften und amtlicher Zulassungsbescheide erlaubte Abweichungen und eventuelle Nachberechnungen vorbehalten.
Auftragsabwicklung
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf den Mietservice inklusive Maschinenführer von Betonpumpen der Firma Variant-Haus-Group (VHG). Unsere Dienstleistungen bedürfen bestimmter Gegebenheiten und Voraussetzungen, die wir hier im Detail auflisten und benennen:
1 Eine Auftragserteilung erfolgt durch mündliche oder schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber. Angaben für Einsatzort, Einsatztag, Ankunft des Betons, Kostenaufstellung werden auf dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung bestätigt. Die AGB gelten damit gleichzeitig als Vertragsinhalt und Vertragsgrundlage.
2 Der Stellplatz der VHG Betonpumpe wird vom Auftraggeber selbst sichergestellt und festgelegt. Zum Einsatzzeitpunkt ist ausreichend Platz für einen Transporter und einer VHG P720 Pumpe zur Verfügung zu stellen. Der Betontrichter der Pumpe befindet sich auf der Rückseite des Anhängers und muss von dort aus durch das Lieferfahrzeug (Betonmischer) befüllt und angefahren werden.
3 Die Schlauchlängen beziehen sich auf den ermittelten Stellplatz der VHG Pumpe bis zum Verfüllort und sind Bestandteil vom Angebot und gleichzeitig dem geschlossenen Vertrag. VHG benennt keine Schlauchlängen. Diese sind ausschließlich vom Auftraggeber anzugeben. Falsche Angaben berechtigen nicht zur Reklamation. Mehrleistungen durch längere Strecken werden in jedem Fall nachberechnet.
4 Die VHG Betonpumpe befördert Material bis zu einer Körnung von maximal 16 mm. Der vom Auftraggeber bestellte Transportbeton muss mindestens eine Betongüte: Feinbeton 8-16 mm Rundkorn, Minimum C25/30 betragen. Stellt VHG während der Verarbeitung fest, dass u.a. eine falsche Körnung oder Güte vorliegen, so ist VHG berechtigt die Verfüllung zu beenden. Sollten Beschädigungen an der VHG Pumpe oder dessen Zubehör eintreten, haftet der Auftraggeber und seine Erfüllungsgehilfen (Betonlieferant) einzeln oder gemeinsam gegen über der Firma VHG.
5 Bei einer Verzögerung des Einsatzes durch Neu- oder Nachbestellung von Transportbeton ab Werk, werden gemäß unserer Geschäftsbedingungen Mehrkosten veranschlagt und nachberechnet. Ebenfalls ist ein Abbruch der Dienstleistung möglich, wenn die Auftragslage keine längeren und nicht vertretbaren Wartezeiten zulässt. Die Abrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen durch VHG gelten als grundsätzlich vereinbart.
6 Für die Zubereitung der Schlemme (Schlauchschmierung) muss durch den Auftraggeber bauseits ein Standard-Stromanschluss (230 V) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, falls keine Vorlaufmischung (Schlemme) vom Betonwerk mit dem ersten Betonmischfahrzeug angeliefert werden kann.
7 Eine Betonverarbeitung nimmt VHG nicht vor. VHG stellt lediglich die Maschinentechnik und deren Bedienung durch einen Maschinenführer zur Verfügung. Durch den Auftraggeber müssen bauseits mindestens 2 Helfer (Arbeiter) gestellt werden. Die Helfer unterstützen den Auf- und Abbau der Betonpumpe, verlegen die Mörtel- und Betonschläuche, übernehmen die gesamte Verfüllung bzw. Verarbeitung des Transportbeton oder Estrich während der gesamten Einsatzzeit.
8 Alle Vorbereitungen sind pünktlich zur vereinbarten Einsatzzeit (Betonanlieferung) abzuschließen. Bei einer Verzögerung des Einsatzes über 15 min, z.B. durch eine verspätete Betonanlieferung, bauseits anfallende Maßnahmen für den Pumpeneinsatz o.ä. werden gemäß unserer AGB Mehrarbeitsleistung und Mehrkosten berechnet.
9 Für die Endreinigung der VHG Pumpe ist vom Auftraggeber kostenfrei ein Wasseranschluss zur Verfügung zu stellen (haushaltsüblicher Wasseranschluss). Ist das technisch nicht möglich, muss der Auftraggeber organisieren, dass das letzte Betonmischfahrzeug entsprechend Wasser für die Endreinigung der Pumpe mitbringt und VHG kostenfrei zur Verfügung stellt. Ist eine Reinigung der pumpe an der Baustelle technisch nicht möglich oder vom Bauherrn nicht gewollt, muss die Pumpe kostenpflichtig im Werk gereinigt werden. Der Kunde/ Bauherr trägt die entstehende Kostenpauschale für die Endreinigung.
10 Im Falle eines technischen Versagens der VHG Pumpe oder Zubehör, was ggf. zu einer Nichterfüllung des Auftrages führt, wird VHG den Einsatz nicht in Rechnung stellen. (höhere Gewalt) Ggf. anderweitig beim Auftraggeber anfallende Kosten sind vom Auftraggeber selbst zu tragen. In diesem konkreten Fall sind keinerlei Schadenersatzleistungen durch VHG zu leisten.
Falls es bei einem Einsatz der VHG Pumpe zu Beschädigungen oder Verletzungen an Menschen oder Gegenständen kommen sollte, die durch die VHG Pumpe oder dessen Zubehör hervorgerufen wurden, greift die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma VHG.
11 Alle Arbeiter und Helfer des Auftraggebers werden vorab belehrt entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft eingewiesen, um Unfälle zu vermeiden. Bei Nichtbeachten oder fahrtlässiger Handlungsweise ist VHG ebenfalls berechtigt entsprechende Abmahnungen auszusprechen und/ oder den Einsatz komplett abzubrechen. Die Sicherheit steht hier an erster Stelle um Unfälle, Beschädigungen oder Verletzungen zu vermeiden.
Zahlungsvereinbarungen
1 Unsere Rechnungsstellung nebst Auflistung der zu liefernden Mengen sind maßgebend für den Liefer- und Leistungsumfang. Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber nach Abschluss der Bestellung und damit eventuell verbundenen Änderungen in Abmessungen oder Stückzahl berechtigen uns, auch ohne Hinweis, zur Berechnung eines angemessenen Zuschlages bzw. zur Berechnung eines angemessenen Aufpreises.
2 Alle Zahlungen, die für die Abwicklung unserer Dienstleistung erforderlich sind, hat der Kunde ausdrücklich auf das auf der Rechnung der Firma VHG befindliche Konto, laut festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten, es sei denn es sind Vorkasse-oder Barzahlungen vereinbart worden.
3 Zusatzleistungen, die im Angebot oder in der Rechnung nicht enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet. Für Mängel, die ihre Ursache in ungenauen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers haben, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
4 Erfüllt der Auftraggeber seine Abnahmeverpflichtung bei Lieferung ganz oder teilweise nicht oder tritt er ohne rechtlichen Grund vom Vertrag zurück, und zwar in beiden Fällen mit vergeblicher Nachfristsetzung durch die Firma VHG, ist diese berechtigt Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30% des Auftragswertes zu fordern. Gleiches gilt wenn feste Termin durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden.
5 VHG ist lediglich verpflichtet einen gegebenenfalls höheren Schaden anzumelden und auch nachzuweisen. Dem Käufer bleibt vorbehalten einen gegebenenfalls niedrigeren Schaden nachzuweisen. Bei teilweiser Nichterfüllung bezieht sich der Schadenersatzanspruch als Schadenersatzpauschale auf den noch nicht ausgeführten Lieferteil des Auftrages.
Verhinderung
1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von der Verkäuferin bzw. von ihren Zulieferern nicht zu vertretende und nach erfolgter Bestellung/ Bezahlung auftretende Umstände, die der Verkäuferin die Lieferung wesentlich erschweren bzw. auf Zeit und Dauer unmöglich machen, berechtigen die Verkäuferin den Lieferzeitpunkt um die Dauer der Behinderung und gegebenenfalls zzgl. einer angemessenen Wideranlaufzeit hinauszuschieben oder auch für einen noch nicht gelieferten Teil vom Vertrag zurückzutreten. Vom Eintritt eines solchen Ereignisses wird die Verkäuferin den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/ Käufers sind insoweit ausgeschlossen, falls nicht in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend gehaftet wird.
2 Ist der Lieferzeitpunkt überschritten oder befindet sich VHG im Verzug, so muss der Käufer der Verkäuferin für die von ihr zu bewirkende Leistung schriftlich eine Nachfrist in Höhe von 14 Tagen setzen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei der Verkäuferin. Die Nachfristsetzung hat per Einschreiben/ Rückschein zu erfolgen. Weiterhin ist eine Nachfristsetzung erst rechtswirksam nach Bezahlung der bereits fälligen oder Zahlung noch offener Rechnungen.
Gewährleistung
1 Ist die erbrachte Dienstleistung mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist für die Pumpdienstleistung Verarbeitung- und/oder Materialfehler, so hat der Auftraggeber zunächst lediglich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Die Obliegenheiten der §§ 377 und 378 HGB gelten mit der Maßnahme, dass Fehlmengen oder Falschlieferungen sofort, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau durch den Auftraggeber anzuzeigen sind.
2 Werden Mängel nicht sofort oder erst nach Verarbeitung der Materialien angezeigt, so übernimmt VHG keine Gewähr. Eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist in diesem Fall nicht möglich und ausgeschlossen. VHG haftet für keine Materialmengen oder Güte.
3 Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung dem Auftraggeber zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung wird dahin begrenzt, dass die Verkäuferin nur für unmittelbare Schäden haftet. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche des Käufers, so z. B. aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz der groben Fahrlässigkeit unserseits oder unserer gesetzlichen Vertreter.
4 VHG übernimmt keine Gewähr für Schäden, die auf folgenden Ursachen beruhen: ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, falsche oder fehlerhafte Ware, fehlerhafte Montage bzw. Einbau durch den Kunden oder durch Dritte, natürliche Abnutzung und vom Kunden zu vertretende Be- oder Verarbeitungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Sitz der Gesellschaft.
(Amtsgericht Frankfurt/M., Hessen)
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Transportangebote des Vermieters
Wir verleihen und liefern unsere Betonpumpe bundesweit termingerecht an Ihre Baustelle. Unser Maschinist bedient die Pumpe während dem gesamten Betrieb. Sie und Ihre Personal übernehmen das komplette Handling, die Verfüllung und Verarbeitung des Betons. (siehe AGB)
Unverbindliche Anfrage senden
Öffnungszeiten
Montag |
08:00 - 17:00
|
Dienstag |
08:00 - 17:00
|
Mittwoch |
08:00 - 17:00
|
Donnerstag |
08:00 - 17:00
|
Freitag |
08:00 - 17:00
|
Samstag |
08:00 - 12:00
|
Sonntag | Geschlossen |